Wenn Sie Guthaben auf Ihre Prepaid-SIM aufladen, dann ist dies nicht unbegrenzt gültig. Startguthaben und Aktionsguthaben können am Ende des Mobilfunkvertrags sogar verfallen. Noch bestehendes Guthaben, das vom Nutzer regulär aufgeladen wurde, muss dementgegen ausgezahlt werden. Alle weiteren Informationen rund um das Guthaben von Prepaid Tarifen und dessen Gültigkeit finden Sie in diesem Ratgeber.
SIM-Karten und sogenannte Aktivitätszeiträume
Für das Guthaben selbst dürfen die Netzbetreiber und andere Mobilfunkanbieter kein Verfallsdatum setzen. Das Guthaben ist im Grunde unbegrenzt gültig, wenn es sich um eine reguläre Aufladung handelt. Dementgegen steht die SIM-Karte als solche. Wird diese lange Zeit nicht genutzt bzw. wird über lange Zeit kein Guthaben aufgeladen, kann die SIM-Karte vom Provider deaktiviert werden.
Bei einigen Anbietern gibt es die Möglichkeit, die Karte zu reaktivieren. Andere Anbieter geben diese Möglichkeit nicht. Im Zweifelsfall sollte die SIM also nicht zulange ungenutzt bleiben. Nach der Deaktivierung kann schnell die Kündigung des Tarifs seitens des Anbieters ins Haus gehen.
Wie lange ist eine SIM-Karte gültig?
Bei der Telekom gibt es keinen Aktivitätszeitraum, hier können Sie die Karte – außer in Ausnahmefällen – lange ungenutzt lassen.
Bei Vodafone sind Sie ein Jahr auf der sicheren Seite.
Bei BASE beträgt der Zeitraum zwischen 12 und 24 Monaten;
o2 ist mit einem halben Jahr das Schlusslicht.
Gerade für ältere Menschen, die das Handy nur für den Notfall haben, kann sich eine Karte mit langem oder ohne ausgezeichneten Aktivitätszeitraum lohnen.
Guthaben auszahlen lassen – Verjährung mit beachten!
Bereits im Jahr 2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt, dass noch existierendes Guthaben ausgezahlt werden muss. Davon befreit sind in vielen Fällen das Startguthaben sowie spezielle Aktionsguthaben. Geklagt hatte damals der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen den Netzbetreiber E-Plus. Theoretisch kann sich der Kunde auch auf eine Gegenleistung einlassen, zum Beispiel die Anrechnung des Guthabens auf die Rechnungen eines neuen Postpaid-Vertrags.
So wie die Laufzeit der SIM-Karte, so ist auch der Anspruch auf das Guthaben nicht ewig gegeben. Es gibt eine Verjährungsfrist, auf die sich der Provider nach BGB berufen kann. Diese Frist beträgt 3 Jahre zum Ende des Jahres der letzten Guthaben-Einzahlung. Wenn Sie also im Januar 2016 Guthaben aufladen, können Sie es bis Silvester 2019 zurückbekommen.
Anbieter darf keine Rückzahlungskosten erheben
Im Jahr 2012, sozusagen als Erweiterung des Urteils des BGH, legte das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein fest, dass für die Auszahlung des Restguthabens keine Gebühr erhoben werden darf. Die Rückzahlung sei verpflichtend und damit keine Sonderleistung, lautete die Begründung.