Wenn Sie Ihre alte Rufnummer auf eine neue SIM-Karte portieren lassen wollen, dann können dafür verschiedene Kosten anfallen. Diese Kosten unterscheiden sich, je nach Netzbetreiber, Mobilfunkprovider und / oder Discounter. Je nachdem, bei welcher Marke Sie den Alttarif gebucht haben, zahlen Sie unterschiedlich viel. Dementgegen bieten die meisten Mobilfunker einen Wechslerbonus, wenn Sie Ihre Rufnummer zu ihnen mitbringen.
Mögliche Kosten nach BNetzA-Entscheid
Wie schon angemerkt kann der Provider, bei dem Sie einen Vertrag kündigen, Kosten für die Portierung der Nummer erheben. Nach einem Entscheid der Bundesnetzagentur (BNetzA) dürfen diese Kosten zwischen 25 Euro und 30,72 Euro liegen. In der Regel werden 24,95 Euro oder 25 Euro verlangt, seltener bis zu 29,95 Euro.
Kosten oder Boni beim neuen Provider
Der Provider, zu dem Sie die Rufnummer mitnehmen wollen, verlangt dafür meist keine Gebühren. Nur einige wenige Anbieter verlangen einen Unkostenausgleich für das Mitbringen einer Nummer. Dementgegen bieten die meisten Anbieter einen Bonus dafür an. Bei vielen Angeboten liegt dieser bei 25 Euro – teils bei bis zu 30 Euro. Es gibt aber auch Boni darunter sowie Aktionen zur Neukundengewinnung darüber (bis zu 50 Euro).
Sonderfall: Keine Kosten werden erhoben
Dieser Fall tritt eigentlich nur ein, wenn Sie von einem Angebot zum anderen beim gleichen Provider wechseln. Portieren Sie also die Nummer von einer Prepaid-SIM des Anbieters o2 zu einem Vertrag bei o2 (oder andersherum), dann entstehen im Regelfall keine Kosten. Meist kann auch das Restguthaben übertragen werden.
Wechsel innerhalb einer Marke oder gleiches Netzes
Die Gebührenfreiheit gilt aber nicht automatisch innerhalb des gleichen Netzes. Zum Beispiel agieren sowohl Klarmobil als auch 1&1 im Netz von Vodafone (Nicht alle Tarife; bei Buchung Beschreibung beachten!). Der Wechsel zwischen diesen Anbietern bringt bei einer Rufnummernmitnahme allerdings Kosten mit, da nicht das Netz, sondern der Mobilfunkanbieter im Vordergrund steht.
Auch der Bonus bei Rufnummernportierung wird nicht gewährt, falls der Wechsel innerhalb der Drillisch-Gruppe zugehöriger Tarife stattfindet. Zum Beispiel: von winSIM zu maXXim.